Rechtsprechung
VG München, 06.05.2016 - M 17 K 16.30729 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Kein Flüchtlingsschutz für volljährigen, gesunden Mann ohne nennenswertes Vermögen bei der Rückkehr in den Senegal
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 06.05.2016 - M 17 K 16.30729
- VG München, 20.06.2016 - M 17 K 16.30729
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VG München, 14.04.2016 - M 17 S 16.30730
Der Senegal ist ein sicherer Herkunftsstaat
Auszug aus VG München, 06.05.2016 - M 17 K 16.30729
Ein gleichzeitig mit der Klage eingereichter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wurde mit Beschluss vom 14. April 2016 abgelehnt (M 17 S 16.30730).Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren und im Verfahren M 17 S 16.30730 sowie auf die vorgelegte Behördenakte verwiesen.
Weder in diesem Verfahren noch im Verfahren M 17 S 16.30730 wurden von Klägerseite Gründe vorgebracht, die den streitgegenständlichen Bescheid in Frage stellen könnten.
- BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …
Auszug aus VG München, 06.05.2016 - M 17 K 16.30729
vorgelegt hat, die den Mindestanforderungen des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 - juris Rn. 15) genügen (vgl. § 60a Abs. 2c und 2d AufenthG). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
Sichere Herkunftsstaaten
Auszug aus VG München, 06.05.2016 - M 17 K 16.30729
Die Gerichte sind an diese Einstufung gebunden, es sei denn, sie sind der Überzeugung, dass sich die Einstufung als verfassungswidrig erweist (BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1507/93 - juris Rn. 65).
- BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11
Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde
Auszug aus VG München, 06.05.2016 - M 17 K 16.30729
Dies kann etwa der Fall sein, wenn sich die Krankheit im Heimatstaat aufgrund unzureichender Behandlungsmöglichkeiten verschlimmert oder wenn der betroffene Ausländer die medizinische Versorgung aus sonstigen Umständen tatsächlich nicht erlangen kann (BVerwG, B.v. 17.8.2011 - 10 B 13/11 u.a - juris;… BayVGH, U.v. 3.7.2012 - 13a B 11.30064 - juris Rn. 34). - VGH Bayern, 03.07.2012 - 13a B 11.30064
Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Hazara in Afghanistan - Rückkehr in …
Auszug aus VG München, 06.05.2016 - M 17 K 16.30729
Dies kann etwa der Fall sein, wenn sich die Krankheit im Heimatstaat aufgrund unzureichender Behandlungsmöglichkeiten verschlimmert oder wenn der betroffene Ausländer die medizinische Versorgung aus sonstigen Umständen tatsächlich nicht erlangen kann (BVerwG, B.v. 17.8.2011 - 10 B 13/11 u.a - juris; BayVGH, U.v. 3.7.2012 - 13a B 11.30064 - juris Rn. 34). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2004 - 13 A 1250/04
Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Traumatisierte Flüchtlinge, Psychische …
Auszug aus VG München, 06.05.2016 - M 17 K 16.30729
Eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustands ist dabei nicht schon bei jeder befürchteten ungünstigen Entwicklung anzunehmen, sondern nur bei außergewöhnlich schweren körperlichen oder psychischen Schäden (OVG NRW, B.v. 30.12.2004 - 13 A 1250/04.A - juris Rn. 56).
Rechtsprechung
VG München, 20.06.2016 - M 17 K 16.30729 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rewis.io
Mindestanforderungen an die Darlegung eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 06.05.2016 - M 17 K 16.30729
- VG München, 20.06.2016 - M 17 K 16.30729
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VG München, 14.04.2016 - M 17 S 16.30730
Der Senegal ist ein sicherer Herkunftsstaat
Auszug aus VG München, 20.06.2016 - M 17 K 16.30729
Ein gleichzeitig mit der Klage eingereichter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wurde mit Beschluss vom 14. April 2016 abgelehnt (M 17 S 16.30730).Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren und im Verfahren M 17 S 16.30730, auf die vorgelegte Behördenakte sowie auf die Niederschrift der mündlichen Verhandlung vom 20. Juni 2016 verwiesen.
Weder in diesem Verfahren noch im Verfahren M 17 S 16.30730 wurden von Klägerseite Gründe vorgebracht, die den streitgegenständlichen Bescheid in Frage stellen könnten.
- BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …
Auszug aus VG München, 20.06.2016 - M 17 K 16.30729
vorgelegt hat, die den Mindestanforderungen des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 - juris Rn. 15) genügen (vgl. § 60a Abs. 2c und 2d AufenthG). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
Sichere Herkunftsstaaten
Auszug aus VG München, 20.06.2016 - M 17 K 16.30729
Die Gerichte sind an diese Einstufung gebunden, es sei denn, sie sind der Überzeugung, dass sich die Einstufung als verfassungswidrig erweist (BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1507/93 - juris Rn. 65).
- BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11
Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde
Auszug aus VG München, 20.06.2016 - M 17 K 16.30729
Dies kann etwa der Fall sein, wenn sich die Krankheit im Heimatstaat aufgrund unzureichender Behandlungsmöglichkeiten verschlimmert oder wenn der betroffene Ausländer die medizinische Versorgung aus sonstigen Umständen tatsächlich nicht erlangen kann (BVerwG, B.v. 17.8.2011 - 10 B 13/11 u.a - juris;… BayVGH, U.v. 3.7.2012 - 13a B 11.30064 - juris Rn. 34). - VGH Bayern, 03.07.2012 - 13a B 11.30064
Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Hazara in Afghanistan - Rückkehr in …
Auszug aus VG München, 20.06.2016 - M 17 K 16.30729
Dies kann etwa der Fall sein, wenn sich die Krankheit im Heimatstaat aufgrund unzureichender Behandlungsmöglichkeiten verschlimmert oder wenn der betroffene Ausländer die medizinische Versorgung aus sonstigen Umständen tatsächlich nicht erlangen kann (BVerwG, B.v. 17.8.2011 - 10 B 13/11 u.a - juris; BayVGH, U.v. 3.7.2012 - 13a B 11.30064 - juris Rn. 34). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2004 - 13 A 1250/04
Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Traumatisierte Flüchtlinge, Psychische …
Auszug aus VG München, 20.06.2016 - M 17 K 16.30729
Eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustands ist dabei nicht schon bei jeder befürchteten ungünstigen Entwicklung anzunehmen, sondern nur bei außergewöhnlich schweren körperlichen oder psychischen Schäden (OVG NRW, B.v. 30.12.2004 - 13 A 1250/04.A - juris Rn. 56).