Weitere Entscheidung unten: VG München, 20.06.2016

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   VG München, 06.05.2016 - M 17 K 16.30729   

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https://dejure.org/2016,33897
VG München, 06.05.2016 - M 17 K 16.30729 (https://dejure.org/2016,33897)
VG München, Entscheidung vom 06.05.2016 - M 17 K 16.30729 (https://dejure.org/2016,33897)
VG München, Entscheidung vom 06. Mai 2016 - M 17 K 16.30729 (https://dejure.org/2016,33897)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Kein Flüchtlingsschutz für volljährigen, gesunden Mann ohne nennenswertes Vermögen bei der Rückkehr in den Senegal

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG München, 14.04.2016 - M 17 S 16.30730

    Der Senegal ist ein sicherer Herkunftsstaat

    Auszug aus VG München, 06.05.2016 - M 17 K 16.30729
    Ein gleichzeitig mit der Klage eingereichter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wurde mit Beschluss vom 14. April 2016 abgelehnt (M 17 S 16.30730).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren und im Verfahren M 17 S 16.30730 sowie auf die vorgelegte Behördenakte verwiesen.

    Weder in diesem Verfahren noch im Verfahren M 17 S 16.30730 wurden von Klägerseite Gründe vorgebracht, die den streitgegenständlichen Bescheid in Frage stellen könnten.

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG München, 06.05.2016 - M 17 K 16.30729
    vorgelegt hat, die den Mindestanforderungen des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 - juris Rn. 15) genügen (vgl. § 60a Abs. 2c und 2d AufenthG).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93

    Sichere Herkunftsstaaten

    Auszug aus VG München, 06.05.2016 - M 17 K 16.30729
    Die Gerichte sind an diese Einstufung gebunden, es sei denn, sie sind der Überzeugung, dass sich die Einstufung als verfassungswidrig erweist (BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1507/93 - juris Rn. 65).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11

    Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde

    Auszug aus VG München, 06.05.2016 - M 17 K 16.30729
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn sich die Krankheit im Heimatstaat aufgrund unzureichender Behandlungsmöglichkeiten verschlimmert oder wenn der betroffene Ausländer die medizinische Versorgung aus sonstigen Umständen tatsächlich nicht erlangen kann (BVerwG, B.v. 17.8.2011 - 10 B 13/11 u.a - juris; BayVGH, U.v. 3.7.2012 - 13a B 11.30064 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 03.07.2012 - 13a B 11.30064

    Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Hazara in Afghanistan - Rückkehr in

    Auszug aus VG München, 06.05.2016 - M 17 K 16.30729
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn sich die Krankheit im Heimatstaat aufgrund unzureichender Behandlungsmöglichkeiten verschlimmert oder wenn der betroffene Ausländer die medizinische Versorgung aus sonstigen Umständen tatsächlich nicht erlangen kann (BVerwG, B.v. 17.8.2011 - 10 B 13/11 u.a - juris; BayVGH, U.v. 3.7.2012 - 13a B 11.30064 - juris Rn. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2004 - 13 A 1250/04

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Traumatisierte Flüchtlinge, Psychische

    Auszug aus VG München, 06.05.2016 - M 17 K 16.30729
    Eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustands ist dabei nicht schon bei jeder befürchteten ungünstigen Entwicklung anzunehmen, sondern nur bei außergewöhnlich schweren körperlichen oder psychischen Schäden (OVG NRW, B.v. 30.12.2004 - 13 A 1250/04.A - juris Rn. 56).
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   VG München, 20.06.2016 - M 17 K 16.30729   

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https://dejure.org/2016,34314
VG München, 20.06.2016 - M 17 K 16.30729 (https://dejure.org/2016,34314)
VG München, Entscheidung vom 20.06.2016 - M 17 K 16.30729 (https://dejure.org/2016,34314)
VG München, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - M 17 K 16.30729 (https://dejure.org/2016,34314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Mindestanforderungen an die Darlegung eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG München, 14.04.2016 - M 17 S 16.30730

    Der Senegal ist ein sicherer Herkunftsstaat

    Auszug aus VG München, 20.06.2016 - M 17 K 16.30729
    Ein gleichzeitig mit der Klage eingereichter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wurde mit Beschluss vom 14. April 2016 abgelehnt (M 17 S 16.30730).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren und im Verfahren M 17 S 16.30730, auf die vorgelegte Behördenakte sowie auf die Niederschrift der mündlichen Verhandlung vom 20. Juni 2016 verwiesen.

    Weder in diesem Verfahren noch im Verfahren M 17 S 16.30730 wurden von Klägerseite Gründe vorgebracht, die den streitgegenständlichen Bescheid in Frage stellen könnten.

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG München, 20.06.2016 - M 17 K 16.30729
    vorgelegt hat, die den Mindestanforderungen des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 - juris Rn. 15) genügen (vgl. § 60a Abs. 2c und 2d AufenthG).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93

    Sichere Herkunftsstaaten

    Auszug aus VG München, 20.06.2016 - M 17 K 16.30729
    Die Gerichte sind an diese Einstufung gebunden, es sei denn, sie sind der Überzeugung, dass sich die Einstufung als verfassungswidrig erweist (BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1507/93 - juris Rn. 65).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11

    Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde

    Auszug aus VG München, 20.06.2016 - M 17 K 16.30729
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn sich die Krankheit im Heimatstaat aufgrund unzureichender Behandlungsmöglichkeiten verschlimmert oder wenn der betroffene Ausländer die medizinische Versorgung aus sonstigen Umständen tatsächlich nicht erlangen kann (BVerwG, B.v. 17.8.2011 - 10 B 13/11 u.a - juris; BayVGH, U.v. 3.7.2012 - 13a B 11.30064 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 03.07.2012 - 13a B 11.30064

    Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Hazara in Afghanistan - Rückkehr in

    Auszug aus VG München, 20.06.2016 - M 17 K 16.30729
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn sich die Krankheit im Heimatstaat aufgrund unzureichender Behandlungsmöglichkeiten verschlimmert oder wenn der betroffene Ausländer die medizinische Versorgung aus sonstigen Umständen tatsächlich nicht erlangen kann (BVerwG, B.v. 17.8.2011 - 10 B 13/11 u.a - juris; BayVGH, U.v. 3.7.2012 - 13a B 11.30064 - juris Rn. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2004 - 13 A 1250/04

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Traumatisierte Flüchtlinge, Psychische

    Auszug aus VG München, 20.06.2016 - M 17 K 16.30729
    Eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustands ist dabei nicht schon bei jeder befürchteten ungünstigen Entwicklung anzunehmen, sondern nur bei außergewöhnlich schweren körperlichen oder psychischen Schäden (OVG NRW, B.v. 30.12.2004 - 13 A 1250/04.A - juris Rn. 56).
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